Verwaltung

Wir blicken in dritter Generation auf langjährige Erfahrung in der Verwaltung zurück. Unser Team aus gut ausgebildeten Mitarbeitern steht Ihnen gerne zur Seite. Mit individueller Betreuung und aktuellem Fachwissen schaffen wir ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis und erhalten Ihre Immobilie als Wertanlage.

Die Tätigkeit eines Verwalters ist ebenso vielfältig wie anspruchsvoll. Aus dem Grund ist es wichtig, einen Partner zu haben, der aus jahrzehntelangen Erfahrungen schöpfen kann und fachlich auf aktuellem Stand ist, der aber ebenso den Menschen versteht, den er vertritt. Unser Handwerkszeug sind kurze Entscheidungswege, effiziente Strukturen und der Einsatz moderner Techniken, um eine Verwaltung von kleinen wie auch großen Eigentümergemeinschaften zu realisieren.

Im Folgenden haben wir einen Teil unserer Leistungen aufgeführt. Verschaffen Sie sich gerne ein Bild unseres Leistungsspektrums.
Für den von Ihnen gewünschten Bereich innerhalb der WEG-Verwaltung, der Verwaltung von Zinshäusern, der Sondereigentumsverwaltung wie auch der Verwaltung von Geschäftshäusern erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Was tut der Verwalter?

Und wieviel davon sehen die Eigentümer?

Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen Eigentümer oft nur einen geringen Anteil von der Leistung ihres Verwalters. Hier ein Auszug der Aufgaben von AAP-Immobilien.

Das sehen die Eigentümer

  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben
  • Aushänge
  • Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage
  • Individuelle Leistungen wie Beratung/Information
  • Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen

Das sehen Verwaltungsbeiräte

  • Veranlassen von Instandhaltungs- u. Instand­setzungsmaßnahmen
    • Preisanfragen
    • Ausschrei­bungen
    • Erstellen von Preisspiegeln
    • Beratung
    • Auftragsvergabe
    • Rechnungskontrolle
  • Belegprüfung
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
  • Orts­termine
  • Beiratsgespräche
  • Korrespondenz und Verträge
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Das sehen Eigentümer (oft) nicht

  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und –ausgänge
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
  • Bearbeiten von Lastschrift­buchungen
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuch­haltung
  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
  • Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
  • Veranlassen von Heizkosten­abrechnungen: Erfassen von Gebrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch)
  • Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommenssteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.
  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten
  • Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
  • Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Män­gelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
  • Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
  • Beschaffen öffent­lichrechtlicher Genehmigungen (Antenne)
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-,­ Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung)
  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragen­lüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung
  • Vergeben/überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen, Beauftragen von Sachverständigen
  • Kennen und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsetzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen
  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung,
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beraten von Eigentümern, Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)
  • Terminabstimmung
  • Saalbestellung
  • Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
  • Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbl. Nutzung)
  • Ausbilden von eigenem Personal u. Angestellten der Gemein­schaft (Hausmeister)
  • Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsverstei­gerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht

Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e.V.

Technische Leistungen

  • Technische Betreuung und Kontrolle der gemeinschaftlichen Anlagen
  • Auswahl professioneller Fach- und Handwerksunternehmen
  • Einholung von Angeboten sowie Erteilung und Überwachung von Aufträgen
  • Vorausplanung und Veranlassung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Umsetzung gesetzlicher Neuerungen / Anforderungen
  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
  • Praktische Abwicklung von versicherungsrelevanten Schadensfällen
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Notfällen
  • Regelmäßige Begehungen der Liegenschaften

Kaufmännische Leistungen

  • Laufende kaufmännische Betreuung
  • Vertretung der Eigentümer gegenüber Dritten
  • Durchführung von Mieterhöhungen
  • Neuvermietungen mit Besichtigungen, Vertragsgestaltung und Abwicklung
  • Management aller mit der Hausverwaltung zusammenhängender Verträge, z.B.
    Hausmeister- oder Versicherungsverträge
  • Hausgeldabrechnung mit Rücklagenentwicklung
  • Erstellung des Wirtschaftsplans
  • Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten
  • Kautionsverwaltung der Mietparteien
  • Überwachung und Aufrechterhaltung der Hausordnung
  • Durchführung von ordentlichen sowie außerordentlichen Eigen­tümer­ver­sammlungen
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse
  • Verwaltung der gemein­schaftlichen Gelder
  • Ganzheitliche Buchführung
  • Allgemeines Mahnwesen
  • Abwicklung von Schadensfällen
  • Umsetzung gesetzlicher Neuerungen / Anforderungen